SRC praktische Prüfung: Ablauf und Pflichtaufgaben
Wer sich auf die praktische SRC-Prüfung vorbereitet, will wissen, was dort verlangt wird. Diese Seite fasst zusammen, was die „Anlage 3“ der Durchführungsrichtlinien Funkbetriebszeugnisse dazu festlegt. Sie beschreibt nur diesen Ausschnitt, nicht die gesamte Prüfung.
Nur zum Üben. Im echten Notfall Funkgerät und die vorgesehenen Notrufverfahren nutzen, nicht diese App.
Praktische SRC-Prüfung kurz beantwortet
In welcher Sprache wird der Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr geprüft?
In englischer Sprache (Anlage 3, A.II.1).
Wie viele Pflichtaufgaben hat die praktische SRC-Prüfung?
Das Protokoll nennt zwei Reihen mit je vier Pflichtaufgaben, zu absolvieren sind die Aufgaben 1 bis 4 der Reihe a oder die Aufgaben 1 bis 4 der Reihe b (Anlage 3, B.I).
Wie viele Versuche gibt es je Pflichtaufgabe?
Je Pflichtaufgabe sind im Protokoll ein erster und ein zweiter Versuch vorgesehen, mindestens im zweiten Versuch muss das Ergebnis jeweils ausreichend sein (Anlage 3, B.I).
Wann ist die praktische SRC-Prüfung nicht bestanden?
Wenn eine Pflichtaufgabe auch im zweiten Versuch mit „nicht ausreichend“ bewertet wird (Anlage 3, B.I); bei den sonstigen Fertigkeiten müssen außerdem von den höchstens drei gestellten Aufgaben mindestens zwei mit „ausreichend“ bewertet werden (B.II).
Was sind die „sonstigen Fertigkeiten“?
Das sind elf weitere Aufgaben im Protokoll, von denen höchstens drei gestellt werden und mindestens zwei mit „ausreichend“ bewertet sein müssen (Anlage 3, B.II).
Gibt Anlage 3 einen Funkwortlaut vor?
Nein, Anlage 3 nennt Themen und Aufgaben, der Wortlaut der Meldungen steht in der VO Funk (Art. 32 und 33).
Wo die Anforderungen stehen
Die praktische Prüfung zum Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnis (SRC) ist in Anlage 3 der Durchführungsrichtlinien Funkbetriebszeugnisse beschrieben (Fassung Koblenz, 04.03.2021). Teil A listet die Themen, Teil B ist das Prüfungsprotokoll. Einen Funkwortlaut gibt die Anlage nicht vor. Der Wortlaut der Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen steht in der VO Funk, siehe Mayday und PAN PAN und SÉCURITÉ.
Rahmen der Prüfung
- Der Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr wird in englischer Sprache abgewickelt (Anlage 3, A.II.1).
- Die Pflichtaufgaben werden anhand von Fallbeispielen an zwei miteinander kommunizierenden DSC-UKW-Seefunkanlagen abgewickelt (Anlage 3, B.I).
- Zu den Themen zählen laut Teil A unter anderem Kanäle und Überwachung, die Bedienung der UKW-Anlage, DSC (Anrufformate, MMSI-Nummernsystem, Anrufkategorien Not, Dringlichkeit, Sicherheit, Routine) und der Funkverkehr mit Küstenfunkstellen und Seefunkstellen.
Die Pflichtaufgaben
Das Protokoll teilt die Pflichtaufgaben in zwei Reihen mit je vier Aufgaben. Zu absolvieren sind die Aufgaben 1 bis 4 der Reihe a oder die Aufgaben 1 bis 4 der Reihe b.
| Nr. | Reihe a | Reihe b |
|---|---|---|
| 1 | DSC-Controller einstellen und einen Notalarm senden | Speicher abfragen und den Empfang eines DSC-Notalarms bestätigen |
| 2 | Die Notmeldung aussenden | Einen Notalarm oder eine Notmeldung per Sprechfunk weiterleiten (Distress Relay) |
| 3 | Den Notverkehr beenden | Einen Fehlalarm aufheben |
| 4 | DSC-Dringlichkeitsanruf senden und die Dringlichkeitsmeldung abgeben | DSC-Sicherheitsanruf senden und die Sicherheitsmeldung abgeben |
Zwei Versuche und Bewertung
- Jede Pflichtaufgabe hat im Protokoll einen ersten und einen zweiten Versuch.
- Die Pflichtaufgaben müssen mindestens im zweiten Versuch jeweils mit „ausreichend“ absolviert werden.
- Wird eine Aufgabe auch im zweiten Versuch mit „nicht ausreichend“ bewertet, ist die praktische Prüfung nicht bestanden.
- Im ausgewerteten Teil der Anlage (Seiten 3 bis 6) stehen keine Punkte- oder Prozentschwellen und keine Liste einzelner Wörter. Die Bewertung lautet je Aufgabe „ausreichend“ oder „nicht ausreichend“.
Ablauf der Pflichtaufgaben Schritt für Schritt
- Die Pflichtaufgaben werden anhand von Fallbeispielen an zwei miteinander kommunizierenden DSC-UKW-Seefunkanlagen abgewickelt (B.I).
- Es gilt entweder die Reihe a (Notalarm senden, Notmeldung, Notverkehr beenden, Dringlichkeitsmeldung) oder die Reihe b (Notalarm bestätigen, Distress Relay, Fehlalarm aufheben, Sicherheitsmeldung).
- Jede Aufgabe kann im ersten und, falls nötig, im zweiten Versuch absolviert werden; mindestens im zweiten Versuch muss sie ausreichend sein.
- Zusätzlich können bis zu drei der elf sonstigen Fertigkeiten gestellt werden, von denen mindestens zwei ausreichend sein müssen (B.II).
Beispiel (erfunden) für Aufgabe 3.b „Aufhebung eines Fehlalarms“: Die LUNA MARIA hat um 14:32 UTC versehentlich einen DSC-Notalarm ausgelöst und nimmt ihn im Sprechfunk zurück. Der Wortlaut ist die Musterantwort der Übung „Seenot: Fehlalarm aufheben“:
ALL STATIONS, ALL STATIONS, ALL STATIONS
THIS IS
LUNA MARIA, LUNA MARIA, LUNA MARIA
Delta Charlie Juliett Victor
MMSI two one one five five five zero one zero
PLEASE CANCEL MY DISTRESS ALERT
OF ONE FOUR THREE TWO UTC
Hinweis zu den Ziffern: Die englischen Ziffernwörter in diesem Beispiel („two one one …“) sind die Sprechweise der Übung. Anhang 14 Nr. 2 der VO Funk enthält einen eigenen Ziffernschlüssel, und 32.7 sagt, dass er verwendet werden soll, wo er anwendbar ist; welche Ziffernsprechweise die Prüfung erwartet, belegen die ausgewerteten Quellen nicht. Mehr dazu auf Buchstabieralphabet und Ziffern.
Häufige Fehler und Missverständnisse
- Zu erwarten, dass Anlage 3 einen Funkwortlaut vorgibt: Sie nennt Themen und Aufgaben, der Wortlaut kommt aus der VO Funk (Art. 32 und 33).
- Anzunehmen, es gebe feste Punkte- oder Prozentschwellen: Im ausgewerteten Teil der Anlage steht je Aufgabe nur „ausreichend“ oder „nicht ausreichend“.
- Zu denken, die Prüfung bestehe nur aus Sprechfunk: Mehrere Pflichtaufgaben verlangen auch das Einstellen des DSC-Controllers und das Senden des DSC-Rufs (Anlage 3, B.I: 1.a, 4.a, 4.b).
- Aufgaben aus beiden Reihen zu mischen: Zu absolvieren sind die Aufgaben 1 bis 4 der Reihe a oder die Aufgaben 1 bis 4 der Reihe b.
- Zu glauben, der erste Versuch zähle allein: Die Aufgaben müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichend absolviert werden.
- Die App für eine Prüfungssimulation zu halten: Sie ist eine Übungshilfe und übt nur den Funkspruch, nicht das Gerät.
Sonstige Fertigkeiten
Zusätzlich führt das Protokoll elf „sonstige Fertigkeiten“ auf: DSC-Speicherabfrage mit Empfangsbestätigung, Abwicklung des Notverkehrs, Funkstille gebieten, Funkverkehr vor Ort, Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung, DSC-Routineanruf an eine Seefunkstelle, Kanalwechsel, Routinefunkverkehr mit einer Seefunkstelle, DSC-Routineanruf an eine Küstenfunkstelle, Routinefunkverkehr mit einer Küstenfunkstelle und Einstellen des DSC-Controllers. Davon dürfen höchstens drei gestellt werden, von denen mindestens zwei mit „ausreichend“ bewertet sein müssen.
Was die App davon übt
Die App übt den gesprochenen oder getippten englischen Funkspruch. Sie ersetzt kein Gerätetraining: Das Bedienen eines DSC-Controllers wird nicht geübt. Die Meldungen werden nicht inhaltlich geprüft; die Sicherheitsübung läuft ohne vorangehenden DSC-Anruf; die Routineübung gehört zu den sonstigen Fertigkeiten (B.II) und ist nur eine Demonstration ohne Punktwertung. Die App ist eine Übungshilfe, keine Prüfungssimulation und nicht für einen realen Notruf. Die Zuordnung ist eine Orientierung, keine Zusage, dass eine Aufgabe in der Prüfung genau so gestellt wird.
| Aufgabe in Anlage 3 | Szenario in der App |
|---|---|
| 2.a Notmeldung aussenden | „Seenot: MAYDAY-Notmeldung“ |
| 2.b Distress Relay | „Seenot: MAYDAY RELAY (Weiterleitung)“ |
| 3.a Notverkehr beenden | „Seenot: Notverkehr beenden“ |
| 3.b Fehlalarm aufheben | „Seenot: Fehlalarm aufheben“ |
| 4.a Dringlichkeitsmeldung abgeben | „Dringlichkeit: PAN-PAN-Meldung“ |
| 4.b Sicherheitsmeldung abgeben | „Sicherheit: SÉCURITÉ-Warnmeldung“ |
| Routinefunkverkehr mit einer Küstenfunkstelle (sonstige Fertigkeit 10) | „Routine: Anruf an Küstenfunkstelle“, ohne Punktwertung, Beispielwortlaut nicht amtlich belegt |
| Bestätigungsverfahren (Thema in A.II.1.1) | „Zusatzübung: Notmeldung bestätigen“ |
Die Bewertung in der App folgt festen Übungsregeln. Gewichte und Schwellen sind Übungswerte und kein Maßstab der Prüfung. Für die Routine gibt der Quellenstand keinen Funkwortlaut her: Die VO Funk verweist dort in Art. 57.1 auf eine ITU-R-Empfehlung, die hier nicht ausgewertet wurde. Der Wortlaut dieses Szenarios ist ein Beispiel, nicht amtlich belegt, Übungsempfehlung.
Was diese Seite nicht beantwortet
Anmeldung, Prüfungsstellen, Termine, Gebühren und der übrige Prüfungsablauf stehen nicht in Anlage 3 und werden hier nicht behandelt. Fragen dazu beantwortet ELWIS oder die zuständige Stelle. Mehr zum Zeugnis selbst: SRC-Funkschein und Funkzeugnis.
Weiterlesen
Quellen
Zusammenfassung der folgenden öffentlichen Quellen. Zitate in Anführungszeichen sind wörtlich übernommen (Funkwörter der VO Funk, Wortlaut von ELWIS). Nummern wie „32.13C“ sind die Absatznummern der VO Funk.
- ELWIS / Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken, Durchführungsrichtlinien Funkbetriebszeugnisse, Anlage 3 „Anforderungen an die praktische Prüfung für das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC)“, Koblenz, 04.03.2021: Teil A (Themen) und Teil B (Protokoll: Pflichtaufgaben 1.a bis 4.b, sonstige Fertigkeiten 1 bis 11, Versuche und Bewertung) (ELWIS, Anlage 3). Abruf 28.10.2026.
- ITU, Radio Regulations (VO Funk), Ausgabe 2024: Vol. 1, Art. 57, Nr. 57.1 (Verweis auf ITU-R M.1171-1 für Routineverfahren), Art. 32 und Art. 33 (Wortlaut der Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen) (ITU-Publikationsseite; die PDF-Fassung stellt die ITU laut eigener Angabe kostenfrei für den persönlichen Gebrauch bereit). Abruf 28.10.2026.